Grundschule Hohenlinden - Pfarrer Andrä Str. 1 - 85664 Hohenlinden

  Tel: 08124 / 53375-0

Elterninformationen

Unsere Kinder sollen einen sicheren Schulweg haben, deshalb wurden verschieden farbige Hinweistafeln und Pfeile an Gartenzäunen angebracht, die zeigen, wo es langgeht.

Im Plenum wurde den Kindern "ihr" jeweiliger Schulweg vorgestellt. Auch über die sicheren Übergänge und die Gefahrenstellen wurde ausführlich gesprochen.

Unser Appell an die Eltern: Schicken Sie Ihr Kind zu Fuß in die Schule!

Unser Dank gilt allen Freiwilligen, die sich als Schülerlotsen zur Verfügung stellen und der Gemeinde für die finanzielle und organisatorische Unterstützung!

 

pdfSTMUK_Flyer_Mit_dem_Roller_zur_Schule.pdf

 

Radfahrausbildung - Elternratgeber

Fragen zum individuellen Übertritt Ihres Kindes besprechen Sie zunächst mit der Klassleitung. 

 

Bei Bedarf steht auch die Schulleitung für ein Gespräch zur Verfügung. 

 

Für die 4. Klassen gibt es jeweils zu Beginn des Schuljahres eine Online-Veranstaltungen zum Übertritt.

Termine und Zugangsinformationen werden über den Schulmanager an die Eltern verteilt.

Den Zwischenbericht für die 4.Jahrgangsstufe erhalten die SchülerInnen am 19.01.2024. Diese Elterninformation des KM wird zusammen mit dem Zwischenbericht ausgeteilt: 

Informationsbogen_an_Erziehungsberechtigte_d.pdf

Leichte_Sprache.pdf

Beiblatt_Ansprechpartner_Beratung_weiterf._Schulen_Ebersberg_23_24.pdf :

Das Übertrittszeugnis wird im Schuljahr 2023/24 wird am 3. Mai 2024 ausgehändigt.

Das Schulberatungszentrum Ebersberg-Nord kann ebenfalls weiterhelfen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel. 08121/25 58 29 

 

 

 

 

Handys, Smartwatches und andere sogenannte Wearables sind aus dem heutigen Alltag kaum mehr wegzudenken und auch in den Grundschulen auf dem Vormarsch.

 

Wie muss allgemein in den Schulen und speziell an unserer Grundschule damit umgegangen werden?

 

Rechtliche Grundlage:

Handys und Smartwatches verfügen teilweise über eine Abhörfunktion.

Es steht außer Frage, dass ein Abhören des Unterrichts gegen den Willen bzw. ohne die Kenntnis der im Raum befindlichen Personen erfolgt und somit nicht erlaubt ist.

 

Dies ist datenschutzrechtlich klar geregelt und ausformuliert und unter www.bundesnetzagentur.de nachzulesen.

 

Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 56 steht vermerkt: Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.

Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

 

Konsequenzen für unsere Grundschule: Private Handys und sonstige digitalen Speichermedien werden an unserer Schule grundsätzlich nicht für schulische Zwecke genutzt.

Aus diesem Grund benötigen die Kinder diese Geräte auch nicht in der Schule und im Unterricht.

Nachdem es nicht zu den Aufgaben und Rechten einer Lehrkraft gehört, diese Geräte zu kontrollieren, können und dürfen wir nicht überprüfen, ob ein Gerät über eine Abhörfunktion verfügt und/oder diese Funktion abgeschaltet ist.

Als logische Konsequenz gilt deshalb für unsere Schule:

 

Handys, Smartwatches und andere sogenannte Wearables sind aus datenschutz-rechtlichen Sicherheitsgründen an unserer Schule grundsätzlich nicht erlaubt bzw. müssen ausgeschalten im Schulranzen aufbewahrt werden, um ein ungewolltes Abhören und Sammeln von personenbezogenen Daten zu vermeiden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!